Wartezeiten ade:

Wartezeiten ade: Termin vereinbaren (siehe Button im Header)! Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung. Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin eine Maske tragen.

Vaterschaftsanerkennung

Der Vater eines Kindes, mit dessen Mutter er nicht verheiratet ist, kann die Vaterschaft anerkennen. Die Vaterschaftsanerkennung wird mit der Zustimmung der Mutter wirksam. Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Standesamt, Jugendamt oder bei einem Notar beurkundet werden.

Vorzulegende Unterlagen

  • jeweils von Mutter und Vater: amtliches Ausweisdokument
  • jeweils von Mutter und Vater: Geburtsurkunde
  • Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (Mutterpass)

Kosten

Gebührenfrei