Wartezeiten ade:

Wartezeiten ade: Termin vereinbaren (siehe Button im Header)! Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung. Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin eine Maske tragen.

Gewerbeamt

Anmeldung

Egal ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH etc… sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit beginnen, müssen Sie dies beim Gewerbeamt anzeigen.

Ein anzeigepflichtiges Gewerbe liegt vor, wenn Sie einer erlaubten, wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit nachgehen, eigene Rechnungen ausstellen und eigens dafür Verantwortung tragen. Die Tätigkeit wird auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Rechtsanwälte, Dozierende), Urproduktion (z.B. Landwirtschaft) oder die Verwaltung eignen Vermögens (Photovoltaikanlage auf dem eignen Dach, Vermietung eigener Immobilien).

Ummeldung

Ändert sich der Name des Betriebs oder des Inhabers, wird die Betriebsstätte verlegt oder wird die angemeldete Tätigkeit erweitert oder geändert, so ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

Abmeldung

Wird die gewerbliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt, ist das Gewerbe abzumelden.
Für die Gewerbeanzeigen gilt im Allgemeinen:

Vorzulegende Unterlagen

Je nach Gewerbebetrieb sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. 

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Frau Matthes unter 08193/930712 oder k.matthes@tuerkenfeld.de

Kosten GewerbeanmeldungAb 50,00 €
Kosten GewerbeummeldungAb 35,00 €
Kosten Gewerbeabmeldung30,00 €

 

Unterbleibt die Anzeige, wird der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllt. Diese kann mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 € geahndet werden.

Sie können die Gewerbemeldungen auch online anzeigen: Gewerbemeldungen online