Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Deswegen können Sie hier einfach und schnell einen Termin für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt oder das Sozialamt reservieren. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen über die vorzulegenden Dokumente und anfallenden Gebühren.
Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bei Fragen melden Sie sich bitte telefonisch unter 08193/9307-11 oder kontaktieren Sie direkt die zuständigen Ansprechpartner/-innen.
Wartezeiten ade: Termin vereinbaren (siehe Button im Header)! Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung. Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin eine Maske tragen.
Deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Vorzulegende Unterlagen bei Beantragung eines Ausweisdokuments
Persönliche Vorsprache
bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate; Hinweis: das Lichtbild wird aktuell nicht von unserer Behörde aufgenommen)
bei erstmaliger Beantragung bei der Gemeinde Türkenfeld: Vorlage einer Geburtsurkunde oder Eheurkunde
bei Minderjährigen: Einverständnis der Sorgeberechtigten (persönliche Vorsprache), Ausnahme: Minderjährige über 16 sind für Personalausweise allein antragsberechtigt (nicht für Reisepässe)
Gebühren
Personalausweis
Gebühr
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres
22,80 €
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres
37,00 €
Vorläufiger Personalausweis
10,00 €
Reisepass
Gebühr
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres
37,50 €
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres
60,00 €
Expresspass
Zusätzlich 32,00 €
48-Seitenpass (Vielreisende)
Zusätzlich 22,00 €
Vorläufiger Reisepass
26,00 €
Kinderreisepass
Gebühr
Neuausstellung
13,00 €
Verlängerung
6,00 €
Aktualisierung
6,00 €
Ab 01.01.2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerungen der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist.