Wartezeiten ade:

Wartezeiten ade: Termin vereinbaren (siehe Button im Header)! Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung. Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin eine Maske tragen.

Passamt

Deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.

Vorzulegende Unterlagen bei Beantragung eines Ausweisdokuments

  • Persönliche Vorsprache
  • bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate; 
    Hinweis: das Lichtbild wird aktuell nicht von unserer Behörde aufgenommen)
  • bei erstmaliger Beantragung bei der Gemeinde Türkenfeld: Vorlage einer Geburtsurkunde oder Eheurkunde
  • bei Minderjährigen: Einverständnis der Sorgeberechtigten (persönliche Vorsprache), Ausnahme: Minderjährige über 16 sind für Personalausweise allein antragsberechtigt (nicht für Reisepässe)

Gebühren

PersonalausweisGebühr
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres22,80 €
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres37,00 €
Vorläufiger Personalausweis10,00 €

 

ReisepassGebühr
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres37,50 €
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres60,00 €
ExpresspassZusätzlich 32,00 €
48-Seitenpass (Vielreisende)Zusätzlich 22,00 €
Vorläufiger Reisepass26,00 €

 

KinderreisepassGebühr
Neuausstellung13,00 €
Verlängerung  6,00 €
Aktualisierung  6,00 €


Ab 01.01.2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerungen der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen.

Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist.