Wartezeiten ade:

Wartezeiten ade: Termin vereinbaren (siehe Button im Header)! Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung. Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin eine Maske tragen.

Beurkundung eines Sterbefalls

Das Standesamt Türkenfeld beurkundet den Tod eines Menschen, der im Gemeindegebiet Türkenfeld verstorben ist, 
und stellt Sterbeurkunden aus.

Anzeige

Der Sterbefall ist innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist verpflichtet:

  • jede Person, die mit dem/der Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.

Vorzulegende Unterlagen

  • Todesbescheinigung (ausgestellt vom Arzt)
  • Geburtsurkunde (wenn verstorbene Person ledig war)
  • Eheurkunde (wenn verstorbene Person verheiratet war)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (wenn verstorbene Person geschieden war)
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten (wenn verstorbene Person verwitwet war)
  • Personalausweis und/oder Reisepass der verstorbenen Person

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Im Einzelfall können weitere Dokumente notwendig sein.

Kosten

Anzeige: gebührenfrei
Sterbeurkunde: 12,00 €

Ansprechpartner 

Frau Matthes 08193/930712
Frau Jung 08193/930724