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Einheimischenmodelle

++ Update Dezember 2023 ++

Baugebiet Saliterstraße Nord / Letztmalige Auslegung der Planunterlagen / Bewerbungsstart für Einheimischenbauland im kommenden Jahr

Die Planungen für das neue Baugebiet SALITERSTRASSE NORD gehen in die Zielgerade. Die Gemeinde hat den finalen Verfahrensschritt eingeleitet. In den nächsten Wochen haben die Bürgerinnen und Bürger letztmalig Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Bauleitverfahren soll Ende des ersten Quartals 2024 abgeschlossen sein. Danach wird die Erschließung des Gebietes vorbereitet, und es startet die Bewerbungsphase für Interessensbekundungen aus der Bürgerschaft. Hierzu ergeht zu gegebener Zeit ein gesonderter Aufruf.

Im Rahmen der bisherigen Auslegung der Pläne gingen neben den Stellungnahmen der Fachbehörden auch Anregungen von Bürgern ein, die zum großen Teil übernommen werden konnten. So soll die Idee eines „Baumtors“ aufgegriffen werden, das den Eingang zur Siedlung markiert. Entsprechende Baumstandorte wurden in die Pläne aufgenommen.

Entlang der Erschließungsstraße werden einem etwa drei bis fünf Meter breiten Bereich in den Vorgärten keine Zäune zugelassen, um den dörflichen Charakter der Siedlung zu unterstreichen. Zulässig sind aber Baum- und Strauchpflanzungen, um die Privatsphäre zu schützen.

Lage, Größe und Proportionen der Baukörper sollen vom Bebauungsplan relativ genau vorgegeben werden. Dennoch ist es gelungen, einzelne Baufenster zu flexibilisieren, um den Eindruck einer monotonen Gestaltung zu vermeiden. Die zulässige Gesamtversiegelung bleibt davon unberührt, der Wert von 0,6 darf nicht überschritten werden. Vorgegeben werden auch die Baufenster für Garagen, Carports und offene Stellplätze. So sollen wildes Parken und zugeparkte Vorgärten verhindert werden.

Das Baugebiet ist in erster Linie für Einfamilienhäuser als Wohnraum für junge Familien gedacht. Um jedoch auch gestapelte Wohnungen zu ermöglichen, wird auf die Festsetzung der maximalen Wohnungsanzahl pro Grundstück verzichtet. Es gilt allerdings weiterhin die Stellplatzsatzung der Gemeinde, die die maximal machbare Anzahl an Wohneinheiten pro Grundstück effektiv begrenzt.

Darüber hinaus läuft auch das Bauleitverfahren für den sog. DORFANGER. Hier wird mit einem Abschluss bis Ende 2024 gerechnet. Auf dem Gemeindeanteil der Fläche sollen dort Mehrfamilienhäuser entstehen. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.


Gemeinderat hat Vergabekriterien für Einheimischenmodelle beschlossen:
Dieser kann hier abgerufen werden.

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zwei Dinge sind dem Gemeinderat wichtig:

Erstens: Eine nachhaltige und bewusste bauliche Entwicklung unserer Gemeinde.

Zu diesem Zweck wurde nach einem mehrjährigen Beratungsprozess Anfang 2021 die Neufassung unseres Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht. Der Flächennutzungsplan ist – wenn man so will – eine Art „roter Faden“ für die bauliche Entwicklung unserer Gemeinde. Wer mehr dazu erfahren will, findet HIER (siehe https://tuerkenfeld.digiportal.de/aktuelles-startseite/bauleitplanung-fnp/flaechennutzungsplan ) die Details. Wichtig war dem Gemeinderat auch, dass Türkenfeld in verträglichem Maße wächst. Den Ratsmitgliedern ist bewusst, dass in den letzten 10 Jahren wenig an baulicher Entwicklung stattgefunden hat. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung wird dennoch kein sprunghaftes Bevölkerungswachstum angestrebt; nein: wir wollen vielmehr dafür Sorge tragen, dass eine bewusste Entwicklung stattfindet, die die Zukunft in den Blick nimmt.

 

Zweitens: Die Schaffung von Wohnraum (schwerpunktmäßig) für Einheimische.

Hier hat der Gemeinderat bereits im Jahr 2018 ein deutliches politisches Zeichen gesetzt und den sog. Baulandgrundsatzbeschluss gefasst (siehe Baulandgrundbeschluss). Dieser besagt, dass größere Wohnbauflächen nur dann ausgewiesen werden, wenn unter Beteiligung der Gemeinde zumindest Anteilig die Schaffung von Wohnraum im sog. Einheimischenmodell möglich wird. Hier ist dem Gemeinderat wichtig, mehrere Interessensgruppen zu bedienen. Gefragt sind Einfamilien- und Doppelhäuser genauso wie Wohnung bzw. Mehrgenerationenmodelle. Ziel der Gemeinde ist es folglich, passend zu den jeweiligen Flächen städtebaulich ansprechende Angebote machen zu können. Wichtig dabei: Nicht jeder Wunsch wird erfüllt werden können.

 

Unsere aktuell laufenden Projekte: 

Projekt DORFANGER [Gesamtfläche: rund. 13.000 m² (Gemeindeanteil 50%)/ Aufstellungsbeschluss f. Bebauungsplan erfolgt im Frühjahr 2021 / Planungsphase begonnen]

Unmittelbar nach der Wahl bzw. mit Beginn der neuen Wahlperiode im Mai 2020 hat der Gemeinderat einen Ankaufsbeschluss für eine Fläche (50% davon) im Ortszentrum gefasst. Der entsprechende Notarvertrag wurde im Dezember 2020 vom Gemeinderat genehmigt und unmittelbar danach der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst (Frühjahr 2021).

Aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten sollen auf dieser Fläche schwerpunktmäßig Wohnungen entstehen.

AKTUELLER STAND:

  • Hälftiger Grundstücksankauf sowie abschluss korrespondierender notarieller Verträge mit den bisherigen Eigentümern erfolgt (Frühjahr 2021)
  • Planungsauftrag an Planungsverband vergeben (Frühjahr 2021)
  • Ein ersters Konzept wurde im Frühsommer 2021 der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt; Details – siehe hier: 
    https://tuerkenfeld.digiportal.de/aktuelles-startseite/beitraege-archiv/grundstuecksankauf-durch-gemeinde-projekt-dorfanger-erfolgt-erstes-einheimischenmodell-rueckt-in-greifbare-naehe
  • Über den Sommer 2021 wurde ein umfangreiches Baugrund-Gutachten erstellt, das derzeit ausgewertet wird. Hiervon hängt ab, ob bzw. wie beispielsweise Tiefgaragen errichtet werden können.
  • Für die erste Jahreshälfte 2022 ist die Vorstellung eines Bebauungsplan-Konzeptes geplant; derzeit läuft die Ausarbeitung der notwendigen Entwürfe.
  • Im Rahmen der März-Sitzung 2023 soll ein konkreter Bebauungsplan-Entwurf vorgestellt und öffentlich ausgelegt werden.

 

Projekt 2 – SALITERSTRASSE NORD [Gesamtfläche: rund. 10.000 m² (Gemeindeanteil 50%)/ Aufstellungsbeschluss f. Bebauungsplan erfolgt im Mai 2021 / Planungsphase begonnen]

Schwerpunkt: Flächen für Einfamilien- und Doppelhäuser

AKTUELLER STAND:

  • Hälftiger Grundstücksankauf sowie abschluss korrespondierender notarieller Verträge mit den bisherigen Eigentümern erfolgt (Frühsommer 2021).
  • Planungsauftrag an Planungsverband vergeben (Sommer 2021).
  • Erster Scoping-Termin (Art der Bebauung, ...) hat stattgefunden.
  • Über den Sommer 2021 wurde ein umfangreiches Baugrund-Gutachten erstellt, das derzeit ausgewertet wird.
  • Behördlicherseits sind weitere Auflagen bzgl. Hochwasserschutz aufgrund der Lage am Höllbach zu erwarten, weshalb weitere Gutachten vsl. notwendig werden.
  • In der ersten Jahreshälfte 2022 soll ein konkreter Planungsvorschlag dem Gemeinderat und der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt werden.
  • Update aus der Februar-Gemeinderatssitzung 2022 - Bebauungskozept beschlossen; Zahl der Doppelhäuser soll nach Möglichkeit steigen - siehe nachfolgenden Text:
  • Gemeinderatssitzung am 01.6.2022: Der Entwurf des Bebauungsplans wurde durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen und die frühzeitige Beteiligung der Träger öff. Belange, etc. beschlossen. Bis September werden die Rückmeldungen der Fachbehörden erwartet. Darauf aufbauend soll dann die zweite und hoffentlich finale Beteiligungsrunde gestartet werden. Ziel ist es, den Bebauungsplan dann bis Anfang 2023 ins Ziel zu bringen und nach Möglichkeit 2023 mit der Erschließung des Gebiets zu beginnen (Straßenbau, ...). Mitte 2023 soll dann - wenn alles nach Plan läuft - auch die Vergabe der Parzellen in die Wege geleitet werden.
  • Die wasserrechtliche Behandlung einer möglichen Überschwemmungsfläche angrenzend an das Baugebiet verzögert das Verfahren.
  • Nachdem die wasserrechtlichen Belange geklärt werden konnten, soll im Rahmen der März-Sitzung 2023 des Gemeinderats eine aktualisierte Planung vorgestellt und das Bauleitverfahren damit fortgesetzt werden.

 

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Uns ist bewusst, dass bei vielen der Wunsch groß ist, hier schnell voran zu kommen. Voraussetzung für die Schaffung von Baurecht ist allerdings das erfolgreiche Durchlaufen eines Bauleitverfahrens. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, kann in einem neuen Baugebiet z. B. mit dem Bau von Straßen sowie der Erschließung begonnen werden.

Die Präsentation zu den Einheimischenmodellen Saliterstraße Nord und Dorfanger – wie im Rahmen der virtuellen Bürgerinformationsveranstaltung am 20.05.2021 - gezeigt finden Sie hier (PDF).

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne.

Es grüßt herzlich

Emanuel Staffler

Erster Bürgermeister