Wartezeiten ade:

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Türkenfeld ist "Gigabit-Region"

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Neue Satzung regelt Bau von Spielplätzen

Die Gemeinde hat erstmals eine Spielplatzsatzung erlassen. Sie sieht vor, dass im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohnanlagen mit mehr als fünf Wohneinheiten ein Spielplatz hergestellt werden muss. Alternativ kann die Gemeinde eine Ablöse verlangen, um diese für den Unterhalt bestehender Spielplätze zu verwenden.

Dass die Baugebiete Dorfanger und Saliterstraße Nord mit je einem Spielplatz ausgestattet werden, ist bereits im jeweiligen Bebauungsplan festgelegt. Damit wird die Gemeinde dann über insgesamt sieben Spielplätze verfügen – sechs im Ortsbereich von Türkenfeld und einen in Zankenhausen. Eine gute räumliche Verteilung und Erreichbarkeit sind damit gegeben.

Eine noch kleinteiligere Anordnung von Spielplätzen erscheint aus heutiger Sicht nicht sinnvoll. Die Spielplatzsatzung sieht daher die Möglichkeit eines Ablösevertrags zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn vor, wobei der Abschluss eines solchen Vertrags im Ermessen der Gemeinde liegt. Die Ablöse beträgt maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Das Geld soll für den Unterhalt und die Optimierung bestehender Spielplätze verwendet werden.