Neue Entwässerungssatzung ab 1. Dezember
Die Gemeinde hat eine neue Entwässerungssatzung verabschiedet. Sie tritt zum 1. Dezember 2025 in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft die Verantwortlichkeit der Gemeinde für Grundstücksentwässerungsanlagen auf Privatflächen. Künftig ist die Gemeinde nur noch bis zu einer Grenze von einem Meter ins Privatgrundstück zuständig, alles dahinter ist Sache des Eigentümers. So wird Rechtssicherheit und eine Gleichbehandlung aller Anschlussnehmer erreicht.
In der Vergangenheit reichte die Verantwortlichkeit der Gemeinde jeweils bis zum Kontrollschacht, unabhängig davon, wo dieser auf dem Grundstück verortet war. Dadurch kam es bei Schadensfällen wiederholt zu Unklarheiten und Ungleichbehandlungen.
Eine weitere Satzungsänderung betrifft die Dichtheitsprüfung von Grundstücksanschlüssen. Diese ist künftig verbindlich vorgeschrieben. Ziel ist es, das Eindringen von Grund- oder Niederschlagswasser in die Kanalisation zu unterbinden. Denn Fremdwasser sorgt in der Kläranlage für zusätzlichen Reinigungsaufwand und kostet die Gemeinde Strafgebühren.
Die Abwassergebühren ändern sich durch die Neufassung der Satzung nicht.