Wartezeiten ade:

Wartezeiten ade: Termin vereinbaren (siehe Button im Header)! Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung. Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin eine Maske tragen.

Türkenfeld ist "Gigabit-Region"

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Auszeichnung 
für kommunale IT-Sicherheit

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Neue Entwässerungssatzung ab 1. Dezember

Die Gemeinde hat eine neue Entwässerungssatzung verabschiedet. Sie tritt zum 1. Dezember 2025 in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft die Verantwortlichkeit der Gemeinde für Grundstücksentwässerungsanlagen auf Privatflächen. Künftig ist die Gemeinde nur noch bis zu einer Grenze von einem Meter ins Privatgrundstück zuständig, alles dahinter ist Sache des Eigentümers. So wird Rechtssicherheit und eine Gleichbehandlung aller Anschlussnehmer erreicht.

In der Vergangenheit reichte die Verantwortlichkeit der Gemeinde jeweils bis zum Kontrollschacht, unabhängig davon, wo dieser auf dem Grundstück verortet war. Dadurch kam es bei Schadensfällen wiederholt zu Unklarheiten und Ungleichbehandlungen.

Eine weitere Satzungsänderung betrifft die Dichtheitsprüfung von Grundstücksanschlüssen. Diese ist künftig verbindlich vorgeschrieben. Ziel ist es, das Eindringen von Grund- oder Niederschlagswasser in die Kanalisation zu unterbinden. Denn Fremdwasser sorgt in der Kläranlage für zusätzlichen Reinigungsaufwand und kostet die Gemeinde Strafgebühren.

Die Abwassergebühren ändern sich durch die Neufassung der Satzung nicht.