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Baugebiet Saliterstraße Nord Lageplan Vogelperspektive

Günstigeres Bauland im Einheimischenmodell / Vergaberichtlinien verabschiedet / Erste Parzellen werden 2024 angeboten

Günstigeres Bauland für Türkenfelder Bürger schafft die Gemeinde im Baugebiet Saliterstraße Nord. Im kommenden Jahr sollen die ersten Parzellen im Einheimischenmodell ausgeschrieben werden. Der Gemeinderat hat nun die Vergaberichtlinien festgelegt.

Auf dem freien Markt kosten Baugrundstücke in Türkenfeld aktuell 1150 Euro pro Quadratmeter. Im Einheimischenmodell liegt der Preis nach einer ersten unverbindlichen Schätzung circa 30 Prozent niedriger, also bei rund 750 Euro. Dioe genauen Werte wird der Gemeinderat festlegen, sobald die Erschließungs- und Hochwasser-Schutz-Kosten feststehen. Um ein solches verbilligtes Grundstück kann sich bewerben, wer in Türkenfeld noch kein Eigentum besitzt. Gibt es mehr Bewerber als Parzellen zur Verfügung stehen, entscheidet ein Punktekatalog darüber, wer zum Zuge kommt.

Punkte erhält man für jedes im eigenen Haushalt lebende Kind sowie für Familienmitglieder mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Wer bereits länger seinen Hauptwohnsitz in Türkenfeld hat oder hier arbeitet, bekommt ebenfalls zusätzliche Punkte. Maximal werden zehn Jahre (Hauptwohnsitz) beziehungsweise fünf Jahre (Arbeitsplatz) angerechnet.

Ein wichtiges Kriterium ist außerdem die finanzielle Situation der Antragsteller. Da das vergünstigte Bauland vor allem sozial Schwächeren zu Wohneigentum verhelfen soll, gibt es umso mehr Punkte, je geringer das Einkommen ist. Andererseits könnten die exorbitant gestiegenen Finanzierungszinsen und Baukosten gerade diesen Personenkreis davon abhalten, sich um ein Grundstück zu bewerben. Deshalb hat der Gemeinderat bei der Festlegung der Einkommensobergrenzen das maximal Zulässige ausgeschöpft.

Die rechtliche Grundlage bilden eine Vereinbarung Deutschlands mit der EU und die darauf basierenden Leitlinien, die das Bayerische Bauministerium den Kommunen an die Hand gegeben hat. Demnach richten sich die Einkommensobergrenzen nach dem statistischen Durchschnittseinkommen. Da dies stets rückwirkend und mit einigem Zeitverzug ermittelt wird, dürfen die Gemeinden es aufgrund der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung fortschreiben, sprich, etwas höher ansetzen.

In Türkenfeld soll die Einkommensobergrenze für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften bei 135 000 Euro im Jahr liegen, für Einzelpersonen bei 67 500 Euro. Diese Obergrenze erhöht sich um weitere 7000 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. 

Auch die Vermögenssituation der Antragsteller spielt eine Rolle. Das Vermögen darf den Verkehrswert des Grundstücks nicht überschreiten. Wie hoch dieser ist, legt der Gemeinderat jedoch erst zum Zeitpunkt der Ausschreibung fest. Dabei sollen auch die Kaufnebenkosten berücksichtigt werden.

Wer ein vergünstigtes Grundstück erhält, muss es innerhalb von fünf Jahren bebauen und für einen Zeitraum von 20 Jahren größtenteils selbst nutzen. Eine Vermietung von maximal 40 Prozent der Wohnfläche ist zulässig.