Wartezeiten ade:

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Wappen Gemeinde Türkenfeld

Gegen den Wildwuchs im Ortsbild / Anzahl der Wahlplakate pro Partei wird begrenzt

Künftig wird es im Gemeindegebiet weniger Wahlwerbung geben. Im öffentlichen Raum sollen pro Partei nur noch sechs Plakate oder Banner zugelassen sein.

Die Gemeinde hat seit 2011 eine Plakatierverordnung. Sie untersagt wildes Plakatieren und bietet gleichzeitig mit öffentlichen Anschlagtafeln zentrale Orte, um über Veranstaltungen und Ähnliches zu informieren. Politische Parteien und zugelassene Wählergruppen waren bisher von der Verordnung ausgenommen.

Allerdings wurde das Ortsbild im jüngsten Landtagswahlkampf durch ausufernde Plakatierung doch arg in Mitleidenschaft gezogen, was auch in der Bevölkerung teils nicht gut ankam. Deshalb hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dazu entschlossen, auch die Wahlwerbung zu beschränken.

Pro Partei oder zugelassener Wählergruppe vier Plakate oder Banner im Ortsgebiet von Türkenfeld und je eines in Zankenhausen und Pleitmannswang sollen künftig weiterhin für die Sichtbarkeit der politischen Bewerber sorgen, dabei aber ein aufgeräumtes Ortsbild auch in Wahlkampfzeiten sicherstellen. Idealerweise sollten die Plakate an zentralen Stellen gemeinsam aufgehängt werden, etwa an Brückengeländern. Das Aufstellen von Plakatwänden durch die Gemeinde ist nicht geplant.

Andere Kommunen machen mit dieser Regelung bereits gute Erfahrungen. Das Anbringen von Wahlwerbung auf Privatgrund bleibt von der Verordnung unberührt und ist weiterhin unbegrenzt möglich.  

Relevant wird die geänderte Plakatierverordnung erstmals für den Europawahlkampf im kommenden Jahr. Danach soll evaluiert werden, was die Begrenzung für Auswirkungen gehabt hat und ob sie weiterhin Bestand haben soll.