Wartezeiten ade:

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Gemeinde Türkenfeld

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Türkenfeld ist "Gigabit-Region"

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Auszeichnung 
für kommunale IT-Sicherheit

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Wappen Gemeinde Türkenfeld

Einfach mal machen: Türkenfeld bewirbt sich als Modellregion

Die Forderung nach Bürokratieabbau ist in aller Munde, doch geschehen ist bisher wenig. Der Freistaat will nun innovative Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung erproben. Unter dem Motto "Einfach mal machen" dürfen sich Kommunen als Modellregion bewerben und Vorschläge vorlegen, welche Verwaltungsabläufe vereinfacht und beschleunigt werden können. Die Gemeinde Türkenfeld hat sich mit drei konkreten Vorschlägen beworben.

1.Vereinfachte BayKiBiG-Förderung und flexibler Personalschlüssel: Hier geht es um die bislang sehr aufwendige Förderabrechnung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Statt fortlaufender Spitzabrechnungen schlägt die Gemeinde vor, zwei Förderstichtage pro Jahr (1. Oktober und 1. März) festzuschreiben. Gemeldet werden sollen dann wesentliche Daten wie Kinderzahlen, Buchungskategorien, Integrations- und Inklusionsfälle sowie relevante Kapazitätsänderungen. Der Personalschlüssel soll auf Monats- oder Quartalsbasis betrachtet werden, ohne (wie bisher erforderlich) kurzfristige Ausfälle durch Krankheit einzeln zu melden. Die Qualitätsstandards in Betreuung und Pädagogik bleiben dabei unverändert.

2.  Dauerbewilligung für Offene Ganztagsschulen: Für bestehende Ganztagsangebote soll eine vierjährige Dauerbewilligung eingeführt werden. Der bislang notwendige, sehr umfangreiche Antrag, der jedes Jahr eingereicht werden muss, wäre dann nur noch bei erstmaliger Einrichtung oder wesentlichen Änderungen erforderlich. In den Zwischenjahren soll eine kurze Bestätigung, dass das Angebot unverändert fortgeführt wird, ausreichen. Schulen, Kommunen und die Bewilligungsbehörden selbst könnten auf diese Weise erheblich entlastet werden.

3. Vereinfachung des sogenannten Mehrbelastungsausgleichs für den Gemeindewald: Die nur geringe Förderung, die der Freistaat den Kommunen zahlt, muss jedes Jahr umfänglich neu beantragt werden. Die Gemeinde schlägt vor, nur noch alle fünf Jahre einen vollständigen Antrag zu stellen und in den Zwischenjahren lediglich zu melden, wenn sich Waldflächen wesentlich ändern, größere forstliche Maßnahmen durchgeführt wurden oder außergewöhnliche Schadensereignisse eingetreten sind.