Wartezeiten ade:

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Baugebiet Saliterstraße Nord Lageplan Vogelperspektive

Baugebiet Saliterstraße Nord / Letztmalige Auslegung der Planunterlagen / Bewerbungsstart für Einheimischenbauland im kommenden Jahr

Die Planungen für das neue Baugebiet Saliterstraße Nord gehen in die Zielgerade. Die Gemeinde hat den finalen Verfahrensschritt eingeleitet. In den nächsten Wochen haben die Bürgerinnen und Bürger letztmalig Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Bauleitverfahren soll Ende des ersten Quartals 2024 abgeschlossen sein. Danach wird die Erschließung des Gebietes vorbereitet, und es startet die Bewerbungsphase für Interessensbekundungen aus der Bürgerschaft. Hierzu ergeht zu gegebener Zeit ein gesonderter Aufruf.

Im Rahmen der bisherigen Auslegung der Pläne gingen neben den Stellungnahmen der Fachbehörden auch Anregungen von Bürgern ein, die zum großen Teil übernommen werden konnten. So soll die Idee eines „Baumtors“ aufgegriffen werden, das den Eingang zur Siedlung markiert. Entsprechende Baumstandorte wurden in die Pläne aufgenommen.

Entlang der Erschließungsstraße werden einem etwa drei bis fünf Meter breiten Bereich in den Vorgärten keine Zäune zugelassen, um den dörflichen Charakter der Siedlung zu unterstreichen. Zulässig sind aber Baum- und Strauchpflanzungen, um die Privatsphäre zu schützen.

Lage, Größe und Proportionen der Baukörper sollen vom Bebauungsplan relativ genau vorgegeben werden. Dennoch ist es gelungen, einzelne Baufenster zu flexibilisieren, um den Eindruck einer monotonen Gestaltung zu vermeiden. Die zulässige Gesamtversiegelung bleibt davon unberührt, der Wert von 0,6 darf nicht überschritten werden. Vorgegeben werden auch die Baufenster für Garagen, Carports und offene Stellplätze. So sollen wildes Parken und zugeparkte Vorgärten verhindert werden.

Das Baugebiet ist in erster Linie für Einfamilienhäuser als Wohnraum für junge Familien gedacht. Um jedoch auch gestapelte Wohnungen zu ermöglichen, wird auf die Festsetzung der maximalen Wohnungsanzahl pro Grundstück verzichtet. Es gilt allerdings weiterhin die Stellplatzsatzung der Gemeinde, die die maximal machbare Anzahl an Wohneinheiten pro Grundstück effektiv begrenzt.