Batteriespeicher könnte privilegiertes Vorhaben sein
Für eine geplante Batteriespeicheranlage am Hirschenwang hatte der Gemeinderat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Möglicherweise kann man sich diese Mühe aber sparen – nämlich dann, wenn das Bauvorhaben die Voraussetzungen für eine Privilegierung nach §35 Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt. In diesem Fall wäre eine Bauleitplanung nicht notwendig, der Weg zur Genehmigung für das Vorhaben also kürzer. Um die Frage der Privilegierung zu klären, hat der Vorhabenträger eine Bauvoranfrage gestellt. Auch diese wird von der Gemeinde befürwortet. Bis die Rechtslage abschließend geklärt ist, ruht die Bauleitplanung.