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Angedachte Schaffung von Geschosswohnungsbau durch die Diözese Augsburg auf dem sog. „kirchlichen Vorbehaltsgelände“ / Vorstellung der Projektskizze sowie Möglichkeiten der Nachbarschafts- und Bürgerbeteiligung

Am 15.07.2026 hat die Bürger-Informationsveranstaltung stattgefunden.

Die gezeigte Präsentation finden Sie hier verlinkt.

Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, bis 31. August 2026 schriftlich Anregungen, Gedanken und Hinweise zum vorgestellten Planungsansatz einzubringen. Ihre Rückmeldungen richten Sie bitte an: bauamt@tuerkenfeld.de

Grundintention des Projekts (Auszug aus dem Einladungsschreiben zur Veranstaltung):

Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,
sehr geehrte direkte und indirekte Anwohnerinnen und Anwohner des sogenannten „kirchlichen Vorbehaltsgeländes“, liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie in der Vergangenheit immer wieder berichtet, steht die Gemeinde Türkenfeld seit dem Jahr 2017 in Kontakt mit den Verantwortlichen der Diözese Augsburg sowie den örtlichen Verantwortlichen der Pfarrei Mariä Himmelfahrt, Türkenfeld. Gegenstand der Gespräche war und ist die Frage, wie das sogenannte „kirchliche Vorbehaltsgelände“ an der Donauschwabenstraße künftig baulich genutzt werden kann (Größe: ~ 7.000m²). Das gemeinsame Ziel von Kirche und Gemeinde ist dabei die Schaffung von dringend benötigtem, bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum mit klarem Bezug zur Türkenfelder Bevölkerung.

Seit der ersten Kontaktaufnahme konnten zahlreiche formale, rechtliche und eigentumsrechtliche Fragen geklärt werden. Zwischenzeitlich haben die Diözese Augsburg und die Gemeinde Türkenfeld eine Vereinbarung geschlossen, die die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte regelt. Diese Vereinbarung ist ausdrücklich ergebnisoffen angelegt. Sie legt keine abschließende Entscheidung über ein konkretes Bauvorhaben vorweg, sichert aber zentrale Interessen der Gemeinde bereits zu einem frühen Zeitpunkt ab. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Ausrichtung des Projekts, zur Beteiligung an Infrastrukturkosten sowie zur Übernahme von Planungs-, Gutachter-, Erschließungs- und Folgekosten durch den Vorhabenträger.

Seit Kurzem liegt eine belastbare Projektskizze vor, die nun im Detail vorgestellt werden soll. In die bisherigen Überlegungen sind verschiedene Gesichtspunkte eingeflossen. Dazu zählen insbesondere:

  • die Orientierung an bestehenden städtebaulichen Maßstäben im Ort, unter anderem am Bereich „Dorfanger“ beziehungsweise am Seniorenwohnen beim Schweiger,
  • eine offene Bauweise mit einzelnen Baukörpern, Satteldächern, Vorgärten und Grünbereichen,
  • eine abgestufte Höhenentwicklung mit drei Geschossen im nördlichen Bereich und einer bewussten Reduzierung in Richtung Süden,
  • zusätzliche Abstände und Grünstrukturen als Puffer zur bestehenden Nachbarschaft,
  • eine Tiefgaragenzufahrt im südlichen Bereich mit größtmöglichem Abstand zum Kindergarten,
  • zusätzliche Besucherstellplätze,
  • neue Wegeverbindungen und Aufenthaltsbereiche für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende,
  • ein generationenübergreifender Ansatz mit barrierefreier Erschließung aller Gebäude,
  • sowie die Schaffung von gefördertem Wohnraum: Nach derzeitigem Stand sollen rund 40 Prozent der entstehenden Wohnbaugeschossfläche als einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen realisiert werden, der Rest soll „frei“ vermietet werden. Immer mit einem klaren Fokus auf die hiesige Bevölkerung. 

Gerade der letzte Punkt ist für die Gemeinde von besonderer Bedeutung. Bezahlbarer Wohnraum ist auch in Türkenfeld knapp. Das Projekt kann daher eine große Chance sein, zusätzlichen Wohnraum für unterschiedliche Lebenssituationen zu schaffen. Etwa für Familien, ältere Menschen oder Haushalte mit besonderem Wohnraumbedarf. Gleichzeitig ist es der Gemeinde wichtig, die Entwicklung so zu begleiten, dass berechtigte Belange der Nachbarschaft frühzeitig gehört, geprüft und in die weiteren Überlegungen einbezogen werden.

Bevor sich der Gemeinderat mit den nächsten formalen Schritten befasst, ist es mir deshalb ein besonderes Anliegen, dass die Verantwortlichen der Diözese Augsburg sowie das beauftragte Planungsbüro Ihnen als Anliegerinnen und Anliegern den aktuellen Planungsansatz persönlich und im Detail vorstellen.

Ich halte dieses Vorgehen für geboten: Einerseits, weil ein Vorhaben dieser Größenordnung offen und nachvollziehbar kommuniziert werden muss. Andererseits, weil gerade die direkte Nachbarschaft frühzeitig die Möglichkeit haben soll, Fragen zu stellen, Hinweise zu geben und eigene Sichtweisen einzubringen.

Ich lade Sie daher herzlich ein zur

Informationsveranstaltung zum Wohnbauvorhaben auf dem „kirchlichen Vorbehaltsgelände“
am Mittwoch, 15. Juli 2026, um 18:30 Uhr
im Linsenmann-Saal

Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, bis 31. August 2026 schriftlich Anregungen, Gedanken und Hinweise zum vorgestellten Planungsansatz einzubringen. Ihre Rückmeldungen richten Sie bitte an: bauamt@tuerkenfeld.de

Die eingehenden Rückmeldungen werden durch die Gemeindeverwaltung und den Vorhabenträger ausgewertet und in die weitere Befassung eingebracht. Voraussichtlich in der Sitzung des Gemeinderates am 30. September 2026 soll anschließend über das weitere Vorgehen, insbesondere einen möglichen Antrag auf Bauvorbescheid, beraten werden.

Ich freue mich auf Ihr Kommen und auf einen sachlichen, offenen Austausch.

Es grüßt Sie herzlich

Emanuel Staffler

Erster Bürgermeister