Interkommunale Pläne für Ganztagsbetreuung
Ab dem kommenden Schuljahr haben Grundschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Da dieser Anspruch auch für große Teile der Schulferien gilt, möchte Türkenfeld gemeinsam mit Nachbargemeinden eine interkommunale Lösung umsetzen.
Die Betreuung täglich bis 16 Uhr muss zunächst nur für Erstklässler angeboten werden. In den Folgejahren wird sie stufenweise aufgestockt, bis im Schuljahr 2029/30 alle Grundschulklassen erfasst sind. An den Unterrichtstagen bietet Türkenfeld bereits eine erfolgreich etablierte Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an, die eine gute Grundlage für die Erfüllung des gesetzlichen Betreuungsanspruchs bietet. Sie muss lediglich ausgeweitet werden, da bisher der Freitag nicht abgedeckt ist.
Auch in den Ferien muss laut Gesetz künftig eine Betreuung von 8 bis 16 Uhr angeboten werden. Zulässig sind lediglich 20 Schließtage pro Jahr. Als Ferienbetreuung anerkannt werden Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Betreuungsangebote unter der Schulaufsicht sowie Programme des Kreisjugendrings. Reine Ferienprogramme von Vereinen oder Gemeinden gelten hingegen nicht als anrechenbare Betreuung.
Ein Anspruch auf Beförderung ist mit der ganztägigen Ferienbetreuung nicht verbunden. Eltern können darauf verwiesen werden, dass einfache Fahrtzeiten von bis zu 30 Minuten zu einer Betreuungsstätte zumutbar sind. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, interkommunale Lösungen zu entwickeln.
Türkenfeld hat sich deshalb mit den Nachbargemeinden Moorenweis, Grafrath und Kottgeisering in Verbindung gesetzt. Im Rahmen einer geplanten Kooperationsvereinbarung wollen die vier Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz verfolgen. Gleichzeitig läuft in Türkenfeld bereits eine Bedarfserhebung bei den Eltern der künftigen Erstklässler.