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Türkenfeld ist "Gigabit-Region"

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Wappen Gemeinde Türkenfeld

Gemeinde erlässt neue Garagen- und Stellplatzsatzung / Regelungen gelockert

Seit 1. Juni gilt in der Gemeinde eine neue „Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen“, kurz Garagen- und Stellplatzsatzung (GaStS). Sie basiert auf der Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist und eine Senkung der Baukosten im Geschosswohnungsbau zum Ziel hat.

Demnach entfällt ab dem 1. Oktober für Bauherren die gesetzliche Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen. Entsprechende Regelungen muss künftig jede Gemeinde selbst treffen, wobei der Gesetzgeber die maximale Anzahl der Stellplätze, die gefordert werden dürfen, begrenzt hat.

Für Wohnungen bis 65 Quadratmeter darf demnach maximal ein Stellplatz vorgeschrieben werden, für größere Wohnungen zwei Stellplätze. Beides sah die bisherige Türkenfelder Stellplatzsatzung bereits vor und gilt auch künftig. Neu ist die Regelung für Besucherstellplätze an größeren Wohnanlagen. Statt wie bisher ein Besucherstellplatz pro vier Wohneinheiten muss künftig nur noch pro zehn Wohneinheiten ein Besucherstellplatz geschaffen werden.

Vorgaben zur Beschaffenheit der Stellplätze dürfen künftig nicht mehr gemacht werden. Bisherige Regelungen genießen jedoch Bestandsschutz. Zufahrtsbereiche vor Garagen zählen weiterhin nicht als Stellplätze, da diese immer unabhängig voneinander anfahrbar sein müssen.