Zuständigkeit
Für die Ausstellung von personenstandsrechtlichen Urkunden ist nicht das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig,
sondern das Standesamt, welches die Beurkundung vorgenommen hat (Ereignisort – wo war die Geburt,
die Eheschließung, der Sterbefall).
Antrag
Sie können die Ausstellung von Urkunden online beantragen:
Kosten
Personenstandsrechtliche Urkunde 12,00 €
Abschriften aus dem Geburten – bzw. Eheregister 12,00 €