Deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Vorzulegende Unterlagen bei Beantragung eines Ausweisdokuments
- Persönliche Vorsprache
- bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate; Hinweis: das Lichtbild wird aktuell nicht von unserer Behörde aufgenommen)
- bei erstmaliger Beantragung bei der Gemeinde Türkenfeld: Vorlage einer Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- bei Minderjährigen: Einverständnis der Sorgeberechtigten (persönliche Vorsprache), Ausnahme: Minderjährige über 16 sind für Personalausweise allein antragsberechtigt (nicht für Reisepässe)
Gebühren
Personalausweis
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres |
22,80 € |
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis |
10,00 € |
Reisepass
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres |
37,50 € |
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
60,00 € |
Expresspass |
Zusätzlich 32,00 € |
48-Seitenpass (Vielreisende) |
Zusätzlich 22,00 € |
Vorläufiger Reisepass |
26,00 € |
Kinderreisepass
Neuausstellung |
13,00 € |
Verlängerung |
6,00 € |
Aktualisierung |
6,00 € |
Ab 01.01.2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist.
Hinweise / Merkblatt zum Kinderreisepass
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses oder Personalausweises