Wartezeiten ade:

Wartezeiten ade: Termin vereinbaren (siehe Button im Header)! Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung. Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin eine Maske tragen.

Schöffenwahl 2023

Bewerben Sie sich jetzt für die Amtsperiode 2024 – 2028

Ihre Meinung ist wichtig. Ihr gesunder Menschenverstand gesucht. Ihr Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewerben Sie sich jetzt für das Schöffenamt.

Die Gemeinde Türkenfeld muss mindestens zwei Personen vorschlagen, die für die Wahl der Schöffen in Betracht kommen. Als Schöffin oder Schöffe nehmen Sie als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen am Amtsgericht Fürstenfeldbruck und am Landgericht München II teil. Sie wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter mit.

Für das Schöffenamt müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit

- Sie sind zwischen 25 und 69 Jahre alt

- Sie sind nicht wegen einer Straftat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und es ist kein laufendes Ermittlungsverfahren anhängig

Bewerben Sie sich bis spätestens 08.03.2023 mit dem offiziellen Bewerbungsformular. Das Formular kann auch im Bürgerbüro im Rathaus abgeholt werden. Senden Sie Ihre Bewerbung bitte im Original an die Gemeinde Türkenfeld, Wahlamt, Schloßweg 2, 82299 Türkenfeld.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Bihler (08193/930711) zur Verfügung.

Hinweis: Gleichzeitig findet die Auswahl von Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 statt. Dafür ist das Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Fürstenfeldbruck zuständig.

Weiterführende Links:

Weitere Informationen unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

Schöffenbekanntmachung: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/672/baymbl-2022-672.pdf